Warning: Declaration of AVH_Walker_Category_Checklist::walk($elements, $max_depth) should be compatible with Walker::walk($elements, $max_depth, ...$args) in /var/www/vhosts/umtsspeedtest.de/httpdocs/ayasofyazeitschrift/wp-content/plugins/extended-categories-widget/4.2/class/avh-ec.widgets.php on line 0
Babyklappen – die anonyme Herkunft – Ayasofya Zeitschrift – Die Zeitschrift für Wissenschaft, Integration und Religion

Babyklappen – die anonyme Herkunft

Babyklappen – die anonyme Herkunft

 

Immer wieder berichten die Medien von grausigen Funden,
von Kindern die ausgesetzt wurden. Einige werden lebend
und unversehrt gefunden, andere sterben an den Folgen
der Aussetzung, meist an Unterkühlung. Um das Verbrechen
der Kindestötung oder -aussetzung zu verhindern, werden
seit Juli 1999 in Deutschland „Babyklappen“ (benannt auch
Babykörbchen, Babywiege, Babynest oder Babyfenster)
eingerichtet. Durch die Einrichtungen der Babyklappen,
haben werdende Mütter die Möglichkeit, ihre ungewollten
Kinder, anonym abzugeben.
Die meisten verzweifelten Mütter geben ihre Kinder aus
demselben Grund ab: fi nanzielle Not oder gesellschaftliche
Ächtung. Es sind Frauen aus verschiedenen Schichten und
Altersgruppen. Die Umstände, die eine Mutter veranlasst,
ihr Kind auszusetzen bzw. anonym abzugeben, beruhen oft
auf dramatischen Beziehungs- und Familienverhältnissen.
Die Frauen wollen aus Angst vor Strafe, aus Scham oder
auch Hilfslosigkeit, unentdeckt bleiben. In den meisten
Fällen entbinden die Frauen allein und geheim ihr Kind, um
ihre Anonymität zu wahren. Bundesweit existieren über 90
Babyklappen (Quelle: babyklappe-huelhorst.de, 2017).
Ist es zu einer Kindesaussetzung gekommen, müssen
Kriminalbeamte wegen eines „Verbrechenstatbestandes“
ermitteln. Überführten Tätern drohen ein bis zwei Jahre
Haft. Wer sein Kind in eine Babyklappe legt, bleibt straff rei,
da die im Gesetz genannte Gefahr des Todes oder der
Gesundheitsschädigung nicht vorliegt.

 

Die Babyklappen sind nach demselben Prinzip angefertigt:
Die Klappe lässt sich durch das Aufziehen nach außen öff nen.
Im inneren befi ndet sich ein Wärmebett, das auf 37 °C einge-
stellt ist. Sobald auf der Klappe kein Gegendruck besteht,
schließt sich das Fenster automatisch. Nach ca. 15 Minuten
wird der Bereitschaftsdienst alarmiert.
Das aufgefundene Kind bleibt zunächst in der Obhut des
Staates. Die biologische Mutter hat 8 Wochen Zeit, sich zu
melden und ggfl s. ihr Kind zurückzuholen. Während der Zeit,
werden die Kinder medizinisch versorgt und vorübergehend
einer Pfl egefamilie, zur weiteren Versorgung gegeben. Nach
Ablauf der 8-Wochen-Frist werden die Kinder zur Adoption
freigegeben.
Für die Einführung der Babyklappen gibt es unterschied-
liche Meinungen. Die Befürworter argumentieren auf der
Grundlage, dass Menschenleben gerettet werden; die
Kontrahänden dagegen, dass den Kindern ihr Recht auf
Kenntnis ihrer Herkunft entzogen wird. Trotz der Notlage der
Mütter haben die Kinder das Recht auf Erziehung, Fürsorge,
Unterhalt und Erbe.
Die Babyklappen sind eindeutig ethisch und rechtlich kritisch
zu betrachten. Sie können Auswirkungen auf die psychische
Entwicklung der Kinder haben, die unter der Anonymität
ihrer Herkunft lebenslang leiden können, genauso auch für
die leiblichen Eltern, denen der Kontakt lebenslang verschlos-
sen ist.

 

Zehra Arslan

Ayasofya Nr. 58